Letterhead
 
Suche
Verführung

Verführung

Verführungen gibt es in unzähligen Farben und Formen, und zumeist haben sie ein Deckmäntelchen um. Der Verführer, ob in Person oder eine Sache, der wir nicht widerstehen können, kann nur deshalb bei uns andocken, da ein Bedürfnis befriedigt werden möchte.

Doch wir lassen uns oft von dem Bedürfnis ködern und sehen nicht was dahinter steht. Welches unerfüllte Bedürfnis sich hinter dem vorgeschobenen befindet und uns zu einer Ersatzhandlung „nötigt, ja geradezu zwingt“.

Diese oder ähnliche Darstellungen, warum wir der einen oder anderen Sache auf den Leim gegangen sind, kennt wohl jeder und im Ausreden finden, sind die meisten nicht verlegen. Doch darf man dabei nicht vergessen, dass es nur die Karotte war und nicht das, wonach man gierte oder sich sehnte.

Um Verführern oder Verführungen widerstehen zu können, ist Selbstreflexion angebracht. Welches Bedürfnis bzw. welcher Schmerz oder welches erfahrene Leid möchte gesehen und anerkannt werden? Wo blende ich mich selbst, schau nicht hin oder leugne den Vorfall oder das Erfahrene sogar? Das Ego, das Veränderungen nicht so gerne sieht, selbst wenn dadurch Klarheit statt Verführung oder Verblendung das Resultat wäre, mag sich nicht verändern, ist es doch von Nöten die „comfortzone“ zu verlassen und aufzustehen.

Ein Verführer oder eine Verführung (Essen, rauchen, Sex, Bedürfnisse...) können Dich nur so lange im Griff haben, solange sie eine Ersatzbefriedigung sind und Du nicht das Thema, den Wunsch, die Sehnsucht, das Verlangen usw. verifiziert hast. Ohne diesen wesentlichen Zwischenschritt, werden sich zwar die Gesichter der Verführer und die Deckmäntelchen der Verführungen ändern, jedoch nie der Umstand der Dich dazu verleitet hat, ihnen auf den Leim zu gehen.

 

Praxis wirkende Kraft

Wienergasse 2
2380 Perchtoldsdorf
ÖSTERREICH

  +43 664 3851238
 

© Copyright 2000-2024 Katharina Linhart
Alle Rechte vorbehalten.
ImpressumDatenschutz

Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz

Made with MODX
by Gernot Ebenlechner