Letterhead
 
Suche
Den Schattenwolf jagen

Den Schattenwolf jagen

Die Schattenwölfe lauern im Inneren und beißen dann zu, wenn Du es nicht erwartest, oder Dich Situationen in Deinem Leben triggern, die mit Erfahrungen verknüpft sind, die angstbesetzt oder furchteinflößend sind. Sie reißen Dich zu Kurzschlusshandlungen hin, und Dein Leben ist von Reagieren statt Agieren bestimmt.

Um diesem Teufelskreis zu entkommen ist das Innehalten die erste wichtige Voraussetzung. Innehalten bedeutet sich Zeit zu nehmen zu reflektieren, und die Sachlage auf eine Metaebene, frei von widerstreitenden Emotionen, zu heben. Erst dann kann klar gesehen werden, worum es geht und welche Handlungen zielführend und sinnbringend sind. Hat uns der Schattenwolf, sprich unsere verborgenen Ängste, die zugleich versteckte Ressourcen sind, im Griff, dann sind wir zumeist im übereilten Handeln oder in unproduktiver Geschäftigkeit gefangen. Der Schattenwolf ist uns im Endeffekt nur deswegen auf den Fersen, weil wir, gefangen in überholten Meinungen oder starren Denkmustern, den Benefit der anstehenden Thematik, mit all ihren lichten und dunklen Aspekten in der Gesamtheit nicht erfassen können oder wollen.

Ihn zu bändigen und zu zähmen bedarf es Courage, Mut, Selbsterkenntnis und nahezu Unerschrockenheit, um Dich Dir selbst zu nähern, und ins Gesicht zu schauen. Das was Du dort vorfinden kannst, muss nicht schön oder lieblich sein, doch es ist auch nie so schlimm, dass ein Verdammen Deiner dunklen Schattenseite gerechtfertigt wäre.

Wir sind alle Teil der Polarität - des Guten und des Bösen. Dein Ziel darf sein, Dich zur Dualität, zu dem einen wie dem anderen hin zu entwickeln. Dann zeigt der Schattenwolf, wenn Du ihn zu einem Verbündeten Deines inneren Ensembles macht, sein lichtes Gesicht und seine Kraft- und Ressourcenpotentiale.

 

Praxis wirkende Kraft

Wienergasse 2
2380 Perchtoldsdorf
ÖSTERREICH

  +43 664 3851238
 

© Copyright 2000-2024 Katharina Linhart
Alle Rechte vorbehalten.
ImpressumDatenschutz

Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz

Made with MODX
by Gernot Ebenlechner