Letterhead
 
Suche
Innenschau

Innenschau

Den Blick nach innen richten - aus den Projektionen aussteigen - die eigenen Themen zu sich holen, und sich selbst genügen lernen, das ist die Kunst der Selbstreflexion, Selbstliebe und Achtsamkeit seinem eigenen ICH gegenüber.

Erst durch die Innenschau und das "nach Hause holen" der eigenen Themen, macht ein reflektiertes und in sich ruhendes Wesen aus. Es gilt nicht die Schuld im Außen zu suchen, oder den anklagenden Finger auf andere zu richten, ebenso wenig wie sich klein zu machen oder sich zu bestrafen oder zu verurteilen. Dies alles sind Machtspiele unseres Egos, das sich dadurch aufbläht oder besser da stehen möchte. Das wahre Mensch-sein hat jedoch als Aufgabe zuerst nach innen zu blicken, was und warum mich die Situation, der anderer oder das gerade Erlebte aus der Bahn wirft, mich nicht zur Ruhe kommen lässt, und mich verwirrt, zornig, wütend oder depressiv zurücklässt.

Um sich selbst immer besser kennen zu lernen, und dadurch sich mit seinen lichten und dunklen Anteilen gleichermaßen anzunehmen, bedarf es der Selbstliebe. Vergiss nie: Du bist das außergewöhnlichste Wesen, das erschaffen wurde, und nichts und niemand gleicht Dir. Du kannst nie besser oder schlechter sein - Du bist!

Dein Ich bin will entdeckt und ans Licht geholt werden, und als genau das Wesen das Du bist geehrt werden. Welchen Sinn würden dann all die Erfahrungen die Du im Laufe des Lebens machst, machen? Deine Seele will reifen und hat sich dafür Aufgaben gestellt und es sind nie mehr, jedoch auch nie weniger, als Du bewerkstelligen kannst. Erst durch die Innenschau und das Anerkennen Deiner Größe, kann Demut vor den Erfahrungen des Menschseins entstehen und somit vor Deiner Größe diese Inkarnation in Deiner ganz persönlichen Art und Tempo zu bestreiten.

 

Praxis wirkende Kraft

Wienergasse 2
2380 Perchtoldsdorf
ÖSTERREICH

  +43 664 3851238
 

© Copyright 2000-2024 Katharina Linhart
Alle Rechte vorbehalten.
ImpressumDatenschutz

Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz

Made with MODX
by Gernot Ebenlechner