Letterhead
 
Suche
Krafttier Falke

Krafttier Falke

Der Falke, der König der Lüfte, ist ein wendiger Geselle. Schnelligkeit, Zielgerichtetheit und den Überblick bewahren zeichnen ihn aus.

Sein Feld verteidigend nimmt er es mit allen Energien auf, die nicht in Dein Energiefeld/Deine Aura gehören. Dadurch fordert er Dich auf Dich von allen Abhängigkeiten zu befreien und aktiv in die Eigenverantwortung zu gehen. Nur so kannst Du Dein Sein in dieser Welt kundtun und für Dich stabilisieren. Fackle nicht länger herum, sondern kämpfe für Dich und nicht länger gegen andere. Zeige Dich in Deiner ganzen Schönheit und Licht Deiner Seele und lausche den Botschaften Deiner Seele aus den lichten Höhen.

Als ein Tier der Geflügelten, die im Osten des Medizinrades zu finden sind, stehen sie mit Deinem Geist/Spirit und  Deinem inneren Feuer in Beziehung. Fliege mit den Gefügelten durch das Medizinrad und erwecke ihre Kraft in der Krafttierreise durch das Medizinrad.

Alle 111 hier angeführten Krafttiere und ihre wirkenden Kräfte im E-Book: „Die Botschaft der Krafttiere“

Querverbindung zur Rune:

Rune Sowelu – die Rune der Ganzheit und des Blitzes

Jetzt Verbindung zu Deinem Krafttier aufnehmen:

„Ich sehe Dich!“

Krafttiere tauchen in meiner schamanischen Arbeit immer wieder auf – danke für Dein Interesse!

  • Katharina Linhart

    Katharina Linhart

    wirkende Kraft Gründerin – Spirituelle Lehrerin – Brückenbauerin zwischen den Welten – Spirituelle und prozessorientierte Wegbegleiterin – 64keys Expertin – Türöffnerin – Wissensvermittlerin – Spirituelle Consulterin – Schamanisch praktizierende Humanenergetikerin – Vitapädagogin – Wissende im Bereich der systemischen Sexualarbeit und der schamanischen Aufstellungsarbeit – Aromatologin – Raindrop Practioner – Sprecherin (i.A.) – Astrologin (i.A.)

 

Praxis wirkende Kraft

Wienergasse 2
2380 Perchtoldsdorf
ÖSTERREICH

  +43 664 3851238
 

© Copyright 2000-2023 Katharina Linhart
Alle Rechte vorbehalten.
ImpressumDatenschutz

Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz

Made with MODX
by Gernot Ebenlechner