Letterhead
 
Suche
Seelenwanderung

Seelenwanderung

Die Inkarnation ist ein schleichender Prozess, da die Entscheidung meist erst kurz vor der Zeugung getroffen wird.

In den ersten Wochen nach der Befruchtung gibt es viele Seelenwanderungen die als normale Regel wieder abgehen: Entweder weil die Zellteilung fehlerhaft war oder die Seele sich doch anders entschieden hat. Mit ca. 1 Jahr haben viele Kinder eine ernsthafte Erkrankung (hohes Fieber oder eine schwere Kinderkrankheit) - dies ist die letzte einfache Entscheidung zu gehen.

Der Körper wird dann langsam beseelt - in Besitz genommen. Musik, besonders in hohen Tonlagen, erleichtert Kindern das Ankommen und verwurzeln.

Zum Zeitpunkt der Geburt muss zumindest ein Anteil der Seele gelandet sein, der so genannte unbewusste Seelenanteil. Bis zum 4. Lebensjahr muss auch der bewusste Seelenanteil landen. Daher erinnern sich die meisten Menschen meist nur bis zum 3. Lebensjahr zurück. Sind beide Anteile vorhanden, ist der aktive Seelenanteil komplett und es beginnt die Entscheidungsfreiheit. Der aktive höhere Seeleanteil bleibt im Göttlichen - dies ist das viel zitierte höhere Selbst. Das Ganze ist dann wiederum nur ein Teil einer größeren Einheit- der Seeleneinheit/Seelenfamilie.

Die Seele und Karma

Das Ziel aller Seelen ist es Erfahrungen zu sammeln und sich dann wieder mit der Alleinheit zu verbinden. Daher nimmt sich die Seele für jede Inkarnation vor, neue Erfahrungen zu machen, um neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Das Bemühen allein nur Karma abzutragen führt zu keinem Fortschritt in der Entwicklung und ermöglicht nur eine begrenzte Erkenntnisgewinnung. Beide Teile zusammen, Karmaabtragung, neue Erfahrungen machen und Erkenntnisse gewinnen, werden im Lebensplan der Seele zusammengefasst. Die Einzelseele als Seelenfragment stimmt sich dabei mit dem Höheren Selbst und den Seelengeschwistern ab.

 

Praxis wirkende Kraft

Wienergasse 2
2380 Perchtoldsdorf
ÖSTERREICH

  +43 664 3851238
 

© Copyright 2000-2024 Katharina Linhart
Alle Rechte vorbehalten.
ImpressumDatenschutz

Informationspflicht lt. §5 E-Commerce Gesetz, §14 Unternehmensgesetzbuch bzw. §63 Gewerbeordnung und Offenlegungspflicht lt. §25 Mediengesetz

Made with MODX
by Gernot Ebenlechner